News Februar 2019

Worauf Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten müssen

Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden).

Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.

Geschlossene Fonds: Ende der Krise in Sicht?

Der Markt der geschlossenen Fonds, die in der Regel als Kommanditgesellschaften aufgelegt werden, war nach einigen Skandalen und der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) 2013 praktisch zum Erliegen gekommen. Schiffsfonds, die reihenweise abgesoffen waren, galten und gelten als Gift für Anleger; Medienfonds erwiesen sich ebenso als Milliardengräber wie zuvor die sogenannten Drei-Länder-Fonds. Dass es auch, gerade in den Bereichen Immobilien und erneuerbare Energien, solide gemanagte und lukrative geschlossene Fonds gab, ging im großen Trend weitgehend unter. Für die meisten Privatanleger war die Assetklasse jahrelang tabu.

Nun zeichnet sich indes ein Revival ab: 2018 konnten 1,1 Milliarden Euro für alternative Investmentfonds (AIFs) nach KAGB – die heute gängige Rechtsform für geschlossene Fonds – eingeworben werden, 400 Millionen mehr als noch 2015. Vor allem Immobilien-AIFs sind wieder gefragt. Die Anleger scheinen die Scheu also langsam wieder zu verlieren, zumal durch die gesetzlichen Verschärfungen das Gros der „schwarzen Schafe“ aus dem Markt gedrängt wurde. Bis zu den Margen, die in alten Glanzzeiten eingeworben wurden, ist es allerdings noch ein weiter Weg; 2007 waren es rund 13 Milliarden Euro. Wichtig zu wissen: Bei AIFs handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, mit allen entsprechenden Risiken, aber auch Chancen.

Pflege wird immer teurer

Fast dreieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund fünf Millionen anschwellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Am teuersten ist die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen
Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro.

Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro.
Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.

Indexpolicen schlagen klassische Lebensversicherungen

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat indexgebundene Rentenversicherungen mit klassischen – also solchen mit Höchstrechnungszins und Überschussbeteiligung – verglichen. Die sogenannten Indexpolicen gehören zu den Aufsteigern der letzten Jahre, denn sie bieten ein Börseninvestment im Versicherungsmantel. Das bringt nicht nur größere Renditechancen, sondern auch die gleichen Steuervorteile und die gleiche Absicherung des Langlebigkeitsrisikos wie bei Klassikpolicen.

Wie das IVFP errechnete, liefern Indexpolicen im Durchschnitt tatsächlich mehr Ertrag als klassische Produkte. Der Unterschied fällt mit rund einem Prozent pro Jahr durchaus nennenswert aus. Dabei profitieren die Anleger von einem Verlustausschluss, den die meisten Indexpolicen bieten: Auch schlechte Börsenjahre wie 2018 (DAX: –16 Prozent) führen damit nur zu einer Rendite von null, nicht aber zu einem Minus. Die Klassikpolicen hingegen leiden unter den Niedrigzinsen, die auch den Höchstrechnungszins („Garantiezins“) nach unten gedrückt haben: Seit 2017 liegt er bei nur noch 0,9 Prozent.

Private Krankenversicherer erhöhen Prämien 2019 nur sehr moderat

Laut PKV-Verband werden die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen in diesem Jahr durchschnittlich nur um etwa 1,9 Prozent steigen. Das liegt deutlich unter dem Zehnjahresschnitt von 2,8 Prozent. Zum Vergleich: Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhten ihre Beiträge in den letzten zehn Jahren im Schnitt um 3,3 Prozent jährlich. Erst Anfang 2019 wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,5 auf 3,05 Prozent angehoben – eine Steigerung um mehr als ein Fünftel also und angesichts der steigenden Pflegekosten sicherlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.

Für die privaten Krankenversicherer gilt die Besonderheit, dass sie erst beim Überschreiten gesetzlich festgelegter Schwellenwerte ihre Prämien anheben dürfen. Die Beitragsentwicklung verläuft daher sprunghafter als bei den gesetzlichen Kassen. An dieser Gesetzeslage gibt es immer wieder lautstarke Kritik aus der Branche. Vom Tisch sind die gerichtlich verfolgten Rückerstattungs-Forderungen einiger Privatpatienten, die die begutachtenden Treuhänder der privaten Krankenversicherer für nicht unabhängig und die Beitragserhöhungen deshalb für nichtig hielten. Der Bundesgerichtshof wies ihr Ansinnen kürzlich ab.

Kaufkraftverlust im vergangenen Jahr auf Rekordniveau

Wenn die Inflation am Wert des Geldes nagt, das Vermögen aber zugleich zinsarm oder gar zinslos aufbewahrt wird, entstehen reale Verluste. So mussten jene Deutschen, die ihr Geld auf Sparbüchern & Co. geparkt haben, im Jahr 2018 einen Kaufkraftverlust von rund 40 Milliarden Euro hinnehmen. Das bisherige Rekordjahr 2017 (32 Milliarden) wurde damit noch einmal deutlich übertroffen. Seit 2011 haben die deutschen Sparer auf diese Weise fast 110 Milliarden Euro eingebüßt.

Grund für die ungute Entwicklung ist die im vergangenen Jahr vergleichsweise hohe Inflation von 1,9 Prozent. Ihr steht eine Verzinsung von rund 0 Prozent bei Sparbüchern und von knapp 0,4 Prozent bei Festgeld gegenüber. Da die Deutschen diesen Sparformen in weiten Teilen eisern die Treue halten, verzichten sie nicht nur auf Milliarden an möglicher Rendite, sondern lassen ihr Vermögen kontinuierlich durch die Inflation abschmelzen.

Das dürfte auch noch einige Zeit so weitergehen, denn die Zeichen stehen nicht auf eine baldige Zinserhöhung im Euroraum; sollte sie noch in diesem Jahr kommen, dürfte sie nur marginal ausfallen. Einem entschiedenen Zinsschritt stehen schwächelnde Konjunkturen in Deutschland und Italien sowie hohe Staatschulden in einigen wichtigen Euroländern entgegen.

Muss man bald vor jeder Autofahrt „ins Röhrchen pusten“?

Alkoholisierte Autofahrer sind allein in Deutschland für rund 300 Verkehrstote und mehr als 13.000 Verletzte jährlich verantwortlich. Zudem fallen die Verletzungen bei alkoholbedingten Unfällen im Durchschnitt deutlich gravierender aus als beim Rest der Verkehrsunfälle. Keine Frage: Alkohol am Steuer ist ein Problem für die öffentliche Sicherheit.

Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat sich des Themas nun angenommen und fordert, europaweit alle Neuwagen künftig mit Alkohol-Wegfahrsperren auszurüsten, sogenannten Alkolocks. Vor dem Start des Motors muss dann zunächst „gepustet“ werden, und nur wenn die Apparatur einen Wert von beispielsweise unter 0,5 Promille misst, wird der Wagen freigegeben.

Droht damit, nach Dieselfahrverboten und Tempolimit-Debatte, der nächste Aufreger für deutsche Autofahrer? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) jedenfalls hält die GDV-Idee für übertrieben: „Für Privatfahrten ist das völlig unverhältnismäßig“, findet Christian Funk vom DAV. Sinnvoll könne es aber bei Berufskraftfahrern sein, die eine besonders hohe Verantwortung trügen.

Studie sieht weitere drei Jahre Wachstum für die USA voraus

Das Wohl und Wehe der europäischen Konjunktur hängt nach wie vor zu einem großen Teil von der US-Wirtschaft ab. Diese wird momentan von vielen Experten in einer Spätphase des Konjunkturzyklus gesehen – also kurz vor einem Absturz. Die Wirtschaftspolitik der derzeitigen Regierung trägt bekanntermaßen nicht zu einer Beruhigung der Pessimisten bei, denn noch immer schwelen große Handelskonflikte mit China und auch mit der EU.

Eine Studie von J.P. Morgan gibt nun jedoch partiell Entwarnung: Erst ab dem dritten Quartal 2022 steigt ihr zufolge die Wahrscheinlichkeit eines Abschwungs in den USA auf über 50 Prozent. Die Analysten haben festgestellt, dass die Aufwärtsphasen in den letzten Jahrzehnten immer länger geworden sind. Zugleich wurden die Abschwünge schwächer. Die Studienautoren gehen davon aus, dass der nächste Konjunktureinbruch lediglich eine Rezession von rund 1,4 Prozent mit sich bringt. Im Gegenzug sei aber auch beim dann folgenden Aufschwung weniger Dynamik zu erwarten als früher. So könne sich das Plus in den ersten drei Jahren nach Beginn des nächsten Aufschwungs auf vergleichsweise bescheidene 7 Prozent summieren.

gepostet am: 7. Februar 2019
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